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Beschlussvorlagen zur Mitgliederversammlung

Für die Jahreshauptversammlung stehen Abstimmungen zu neuer Satzung und Ordnungen auf der Tagesordnung. Zum besseren Verständnis der Änderungen, werden an dieser Stelle Hintergründe und Änderungen erläutert.

Man diskutiert an vielen Stellen den Abbau von Bürokratie und der Anglerclub schreibt eine neue Satzung und führt gleich fünf(!) neue Ordnungen ein. Für manche ist das vielleicht unverständlich. Die Motivation diese Aktion zu starten liegt in der Transparenz. Bei Anfragen von Mitgliedern oder auf der Suche nach der richtigen Verfahrensweise sollte es ein Regelwerk geben, in dem man einfach nachschauen kann. Die Regelungen, wie sie sich bis heute entwickelt haben, funktionieren und passen. Deshalb ändert sich inhaltlich nicht viel. Sie werden halt nur mal aufgeschrieben und in manchen Fällen auch etwas verfeinert.

Bisher sind diese Regeln in der Satzung hinterlegt. Die Satzung ist beim Amtsgericht zu hinterlegen. Beschlossene Änderungen werden dort geprüft und erst anschließend sind die gültig. Jegliche Änderungen erfordert einen gewissen Aufwand und bei Verweigerung der Eintragung, einen erneuten Beschluss der Mitglieder. Selbst offensichtliche Fehler können nicht einfach korrigiert werden. So enthält unsere Satzung noch Beträge in DM und den Hinweis auf das Amtsgericht Andernach; mittlerweile sind wir jedoch in Koblenz eingetragen. Auch die rechtlichen Anforderungen haben sich gewandelt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen eine neue Satzung zu erstellen. Dabei haben wir uns an Mustersatzungen orientiert. Sie ist zwar an den Anglerclub angepasst, aber eher allgemein gehalten. Detaillierte Regelungen finden sich in den Ordnungen wieder. Diese werden nicht beim Amtsgericht hinterlegt und können daher einfacher angepasst werden.

Im Folgenden sind nun die einzelnen Dokumente erläutert. Bei der neuen Satzung ist ein Vergleich zu der bestehenden nur bedingt möglich.

Präambel (neu):
Sie dient als Vision oder das Leitbild des Vereins und wirkt sich auf die Auslegung der Satzung aus.

§1 (Name) und §2 (Zweck) und §3 (Ziele)
Entsprechen inhaltlich §1 und §2 der bestehenden Satzung; manche Aspekte wurden etwas detaillierter formuliert – dazu kamen die Punkte für Pachtgewässer und Beteiligung am Urmitzer Vereinsleben.
Neu ist §2, Abs. 6: Durch diesen Passus ist es dem Verein möglich, Tätigkeiten zu vergüten. Ist derzeit zwar nicht geplant; aber irgendwann mal erforderlich – es gibt ja immer weniger Ehrenamtler. Die Zustimmung der Mitglieder ist aber in solchen Fällen erforderlich (siehe Geschäftsordnung).

§4 Verbandsmitgliedschaft (neu):

§5 Mitglieder, §6 Erwerb… und §7 Ende:
Entsprechen §3 und §4 der alten Satzung. Praktizierte Regelungen zur Aufnahme (insbesondere Probejahr) sind ergänzt; ebenso die Definition für „Jugend“.

§8 Rechte und Pflichten (neu)

§9 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr (neu)
Siehe §10 in der alten Satzung; Beiträge sind in der Beitragsordnung geregelt.

§10 - §13 und §16: Organe, Vorstand, Mitgliederversammlung, Kassenprüfer, Protokolle

Vgl. §5 - §9, §11 in der alten Satzung.
Neben Vorstand und Mitgliederversammlung sind auch die Kassenprüfer ein Organ des Vereins.

Die Besetzung des Vorstands hat sich geändert. Der geschäftsführende Vorstand bleibt gleich; nur heißt der Kassierer zukünftig Kassenwart. Der erweiterte Vorstand wird in Summe etwas kleiner.

Schriftführer --> Schriftführer
Stellv. Schriftführer --> (entfällt)
Jugendwart --> Jugendwart
Stellv. Jugendwart --> Stellv. Jugendwart
Stellv. Kassierer --> Stellv. Kassenwart
Umwelt- und Gewässerwart* --> Gewässerwart
Umwelt- und Gewässerwart* --> Fischereiwart
2 Beisitzer --> (entfllen)
* Funktion wird aufgeteilt

Ein Jugendvertreter ist derzeit nicht vorgesehen. Es ist aber ein Ziel des Vereins, auch die Jugend in das Vereinsgeschehen einzubinden. Hier fehlen jedoch derzeit die Grundlagen.

Die genaue Aufteilung der Aufgaben in der Satzung (alte Satzung, §7) entfällt. Die (finanziellen) Befugnisse werden in der Geschäftsordnung geregelt.

Die Fristen zu Mitgliederversammlung sind weitergefasst. Einladung 30 Tage (alt: 14), Anträge (14 Tage, alt:8). Außerordentliche Versammlung gibt es wenn Vorstand oder 10% der Mitglieder es beantragen (bisher 67%).


§14 Ordnungen (neu):
Ordnungen ersetzen „gelebte Praxis“ und protokollierte Beschlüsse – Geschäftsordnung und Beitragsordnung werden von Mitgliedern beschlossen; die anderen (derzeit: Ehrenordnung, Fischereiordnung, Gewässerordnung) vom Vorstand

§15 Ausschüsse (neu):
§17 Datenschutz (neu):

§18 Auflösung:
Vgl. §13in der alten Satzung. Auflösung mit 2/3-Mehrweit (alt: ¾). Begünstigter ist jetzt Förderverein Grundschule Urmitz (vorher: Gemeinde Urmitz, für in Not geratene Bürger; lt. Ortsgemeinde wird dieser Fonds nicht mehr genutzt).

 

Die Ordnungen sind allesamt neu; daher gibt es keinen Vergleich zu bestehenden Dokumenten. Markante Regelungen sind dokumentiert.

 

Geschäftsordnung:

… regelt Befugnisse und Abläufe im Vorstand. Änderungen sind nur durch Mitgliederversammlung möglich, vor allem wg. §6

§1 - §3: Einladung, Ablauf und Beschlussfassung von Vorstandssitzungen
§4: Aufgabenverteilung wird im Vorstand geregelt; Ausschüsse können gebildet werden
§5: Es werden keine Vergütungen gezahlt; Auslagen für genehmigte Aktionen werden ersetzt und auch genehmigte Fahrten mit privaten PKW

§6: Finanzielle Befugnisse
Vorsitzender alleine, bis 200,- Euro, zwei Mitglieder des geschf. Vorstandes gemeinsam 1.000,- Euro (lt. alter Satzung, §6, Abs. IV: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer jeweils alleine 1.000,- DM)


Beitragsordnung

Basis für die Beitragsordnung waren Beschlüsse in den Mitgliederversammlungen 2019 und 2023. Die Modalitäten und Beträge sind unverändert übernommen. Ergänzt sind Beschreibungen für Prozesse bei Rückständen – von Mahnung bis zum Ausschluss.

Da an dieser Stelle die Höhe von Beitrag und Aufnahmegebühr festgeschrieben sind, ist diese Ordnung nur durch die Mitgliederversammlung zu ändern.

 

Weitere Ordnungen

Die weiteren Ordnungen sind vom Vorstand in Kraft gesetzt worden. Es handelt sich um Regelungen, die seit Jahren Anwendung finden. Kleine Anpassungen, Ergänzungen und einige Ausführungen zu der gängigen Praxis wurden aufgenommen. Seit Januar hat der Anglerclub folgende Ordnungen:

- Ehrenordnung
- Fischereiordnung (Regelungen zu Gemeinschaftsfischen)
- Gewässerordnung (für Angeln an unserem Pachtgewässer)

 Diese Ordnungen, die bestehende Satzung, so wie die Entwürfe zur Vorlage bei der Jahreshauptversammlung befinden sich hier unter:
https://www.ac-urmitz.de/menservice/menstatutes.html

 Die weiteren Ordnungen sind jedoch nur für Mitglieder sichtbar (bitte anmelden). 

Zusammenfassend hat sich nicht viel geändert. An der Präzisierung wurde gearbeitet und alles das, was bisher „immer so war“ haben wir versucht in Ordnungen zu kleiden. Damit sollte eine Transparenz geschaffen werden.

Noch Fragen?

In Summe ist es natürlich ein umfangreiches Werk. Aufgrund der eindeutigen Formulierung sind auch nicht alle Texte so richtig verständlich. Fragen, Anmerkungen, Kritik usw. sind natürlich möglich. Wenn Gesprächsbedarf besteht, wendet Euch gerne an den Kassierer Uwe Schlaus.

 

 

 

 

 

 

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